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Uni Community Filmprojekt

Wer konnte teilnehmen und wie?

Beim Community-Filmprojekt konnten alle Studierenden, Mitarbeiter/innen, Institute und Fakultäten der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie externe Interessierte mitmachen. Wer einen Beitrag einreichen wollte, konnte sich mit seinem Uni-Account anmelden und seinen Beitrag hochladen. Die freigeschalteten Beiträge wurden im Web abgelegt, um angeschaut, kommentiert und bewertet zu werden. Für externe Teilnehmer stellten wir ein gesondertes Formular bereit. 

Welche Videos dürfen eingereicht werden?

Eingereicht werden konnten audiovisuelle Produktionen, die mit einer Videokamera oder Handykamera gedreht wurden, aus einer Flash-Animation, einer vertonten Fotostrecke oder einer Mischform bestanden.

Die Filme sollten mindestens 30 Sekunden und maximal 12 Minuten lang sein und sich inhaltlich mit der Uni Freiburg bzw. deren Einrichtungen beschäftigen. Darüber hinaus waren der Kreativität keine Grenzen gesetzt: ein Musikvideo über das Lieblingsinstitut, eine spannende Dokumentation über die exzellente Forschung oder eine vertonte Fotostrecke war möglich.

Hochgeladen werden konnten Videos mit folgenden Formaten: MPEG, MP4, AVI, MOV, 3GPP.

PowerPoint Präsentationen konnten mithilfe der freien Screen recording Software CamStudio aufgezeichnet und in ein entsprechendes Format umgewandelt werden.

Diese Kategorien konnten miteinander kombiniert werden:

Mögliche Genres:Interview, Dokumentation, Reportage, Animation, Musikvideo, Comedy, Spielfilm, Sonstiges
Mögliche Themen:Qualität und Exzellenz – was bedeutet das?; Qualität im Uni-Alltag; Darum ist unsere Uni exzellent; Freiburg rockt!; Herausragende Persönlichkeiten der Uni; Salut – Holá – Nǐhǎo: Mein Erasmus-Jahr in Freiburg; Grüße aus dem Auslandssemester; Qualitätsziele der Uni unter der Lupe; Einrichtungen der Uni; Sonstiges
Mein Umfeld:Lehre; Forschung; Administration; Freiburg; Sonstiges
Meine Rolle:  Studierende; Lehrende; Mitarbeiter; Alumni; Externe; Sonstiges

Rechtliche Aspekte

  • Die Beiträge für das Community Filmprojekt der Uni Freiburg durften nicht gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstoßen
  • Solche Videos durften nicht veröffentlicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende Inhalte haben oder die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen
  • Ausschluss, Sperrung oder Löschung von Videos lag im freien Ermessen der Universität Freiburg und konnte ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmer zu jeder Zeit erfolgen
  • Jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Videos gegenüber dem Veranstalter waren ausgeschlossen
  • Folgende Zustimmung musste gegeben werden:
     

Mit dem Hochladen des Werks erkläre ich mich mit folgenden Punkten einverstanden:

  • Die Universität darf das Werk bzw. den Inhalt des Werks unentgeltlich und auf Dauer vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.
  • Die Universität darf Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen.
  • Es gelten folgende Bedingungen: Der Name des Autors bzw. Rechteinhabers wird in der von ihm festgelegten Weise genannt. Das eingereichte Werk wird nicht für kommerzielle Zwecke genutzt.
  • Im Falle einer Verbreitung muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten, insbesondere sofern Lizenzen anderweitig vergeben wurden.
  • Der Teilnehmer/die Teilnehmerin sichert zu, alleinige/alleiniger Inhaber/in der Urheberrechte am Gesamtwerk und an den Werksequenzen zu sein. Rechte Dritter an den im Gesamtwerk gezeigten Bildern und Personen bestehen nicht.
  • Sollten durch die Nutzung und Verwendung des Werks Schutzrechte eines Dritten verletzt und/oder sonstige Ansprüche von Dritten geltend gemacht werden, stellt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Universität von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der Kosten für eine notwendige Verteidigung oder Rechtsverfolgung.